Was ist "Bilingualer Unterricht"?
Bilingualer Unterricht ist Unterricht in einem Sachfach in englischer Sprache. Am GGG sind dies in den Klassen 7 bis 10 der Mittelstufe die Fächer
Erdkunde/GEN (Geography in English) und Geschichte/HEN (History in English) und in den MSS-Kursen 11-13 Erdkunde/GEN, Geschichte/HEN und
Sozialkunde/SEN (Social Studies in English).
Wann beginnt bilingualer Unterricht und wann endet er?
Bilingualer Unterricht beginnt in Klasse 7 und endet i.d.R. in Jahrgangsstufe 13. Innerhalb der Mittelstufe besteht für die Klassen 7 bis 10 Teilnahmepflicht, da es sich um den Besuch von Unterricht handelt, wie er regulär durch die Stundentafel für das Gymnasium eingefordert wird, eben nur überwiegend in englischer Sprache.
In der Oberstufe wird der bilinguale Unterricht im 3-stündigen Grundkurs "Gemeinschaftskunde" bilingual fortgeführt.
Welche Inhalte sind Gegenstand bilingualen Unterrichts?
In der Mittelstufe gelten für die Fächer Erdkunde/GEN und Geschichte/HEN ähnliche Lehrpläne wie für die nicht-bilingual erteilten Fächer; für die Oberstufe gibt es gesonderte Lehrpläne.
Welche Stundenzahl gilt für bilingual unterrichtete Fächer
In der Mittelstufe werden Erdkunde/GEN und Geschichte/HEN mit derjenigen Stundenzahl in englischer Sprache unterrichtet, mit der sie in der regulä-
ren Stundentafel für das Gymnasium stehen; diese Stundenzahl wird jeweils um 1 Stunde ergänzt.
Für den bilingualen Unterricht in der MSS gelten besondere Regelungen, die - jeweils aktualisiert - den Schülerinnen und Schülern am Ende des Besuchs
der 10. Klasse mitgeteilt werden.
Welche Notenregelung gilt für den bilingualen Unterricht?
Es gilt die herkömmliche Notenregelung für Nebenfächer bzw. für Grundkurse.

Welche Auswirkungen haben fremdsprachliche Fehler auf die Notenfindung?
Fehler in der Fremdsprache wirken sich nur dann negativ aus, wenn sie den Sinn einer Äußerung entstellen, wie dies bei einem Text in deutscher Sprache
auch der Fall wäre. Auch die mangelhafte Beherrschung der im Unterricht erlernten Fachsprache wirkt sich negativ aus wie sich die sehr gute oder gute An-
wendung derselben positiv auswirkt. Hier besteht also kein Unterschied zur Leistungsbewertung im deutschsprachigen Unterricht.
Erscheinen die Noten im Zeugnis und sind sie versetzungsrelevant?
Beide Teile der Frage sind zutreffend: die in englischer Sprache unterrichteten Fächer sind Sachfächer der Pflichtstundentafel. Aus dieser Tatsache
ergibt sich deren versetzungsrelevante Bedeutung. Daraus folgt ebenso, dass man sich nicht einfach aus dem bilingualen Zweig abmelden kann, wenn
man keine Lust mehr dazu hat.
Es darf hier angemerkt werden, dass der bilinguale Zweig seit nunmehr 21 Jahren integraler Bestandteil unseres Schulprofils ist, und bisher kein/e Schüler/In deswegen eine Klasse wiederholen musste.
Welche Vorteile hat man durch den Besuch des bilingualen Zweigs?
Bilingualer Unterricht fördert eine Schlüsselkompetenz, die heute in nahezu allen Bereichen hilfreich ist: Sprachkompetenz in der Weltsprache schlecht-
hin ! Englisch ist gerade angesichts immer schneller fortschreitender Globalisierung Verkehrssprache, zweite Muttersprache, Sprache der Technik,
Wissenschaften und Innovation, ja international die Sprache der Kommunikation.
Wer kann am bilingualen Unterricht teilnehmen?
Jeder, der am Ende der 6. Klasse eine Empfehlung durch die Klassenkonferenz erhält. Hierbei sind vor allem die Englischnote, aber auch die Noten in den
übrigen Hauptfächern entscheidend: Die Note 3 sollte dort nicht vorkommen; um eine Überforderung des Kindes zu vermeiden, erfolgt eingehende Beratung
jedes einzelnen Falles, bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird.
Die zweite Voraussetzung für die Teilnahme am bilingualen Unterricht ab Klasse 7 ist der Besuch des sog. EBZ - Unterrichts (Englisch Bilingualer Zusatzun-
terricht), an dem man - nach Empfehlung durch die Klassenkonferenz - während der gesamten 6. Klasse teilgenommen haben muss.
Was genau ist "EBZ"?
Die Abkürzung bezeichnet den bilingualen Zusatzunterricht in englischer Sprache während der gesamten Jahrgangsstufe 6.
EBZ dient der gezielten Vorbereitung des Kindes auf den eigentlichen bilingualen Unterricht, der erst in Klasse 7 beginnt. Es handelt sich um zwei
Stunden/Woche zusätzlichen Unterrichts, der i.d.R. jeweils dienstags und donnerstags in der 7. Stunde liegt, jedoch kein Nachhilfeunterricht ist.
EBZ erweitert und festigt inhaltlich vor allem den Wortschatz und die Fähigkeit sich auszudrücken sowie über das Englischbuch hinausgehende Strukturen, die für eine erfolgreiche Teilnahme am bilingualen Unterricht ab Klasse 7 unerlässlich sind. Daher kann am bilingualen Unterricht ab Klasse 7 nicht teilnehmen,
wer dieses Vorbereitungsjahr nicht absolviert hat.
Wie hoch ist die Zusatzbelastung durch EBZ?
Ob die Teilnahme als "Belastung" empfunden wird oder nicht, hängt in erster Linie von der Einstellung des Kindes ab: natürlich muss man 2 Std./Woche
länger in der Schule bleiben, und auch noch in Randstunden nach einem Schulvormittag; und selbstverständlich muss man sich mit den dort vorbereiteten
Inhalten etwas beschäftigen. Anderes macht auch keinen Sinn, sonst könnte man den Besuch dieses Zusatzunterrichts auch ganz sein lassen.
Wenn es jedoch nach dem rein zeitlichen Aufwand geht, so zeigt die Erfahrung der vergangenen 21 (!) Jahre, dass niemand wegen dieser "Zusatzbe-
lastung" wirklich klagte. Wenn dies dennoch mal vorkam, so lagen die Ursachen außerhalb des Unterrichts (z.B. Veränderungen in der familiären Situation
des Kindes).
Wieviele EBZ-Gruppen gibt es?
Es gibt maximal 2 Gruppen . Die Messzahl beträgt 30 Schüler/Innen pro Lerngruppe, ist also mit derjenigen der üblichen Klassen identisch.
(ca. 20-25% der Schüler/Innen der Jahrgangsstufe 5 erhielten bisher eine EBZ-Empfehlung für die Klasse 6).
Die Teilnahme an EBZ ist nicht mit einem Klassenwechsel verbunden !!! Vielmehr werden die Gruppen aus den bestehenden 6. Klassen so gebildet,
dass zahlenmäßig etwa gleich große Gruppen entstehen.
Welche Kriterien sind für die Teilnahme an EBZ zu erfüllen?
Zunächst sind die Beurteilungen der Hauptfachlehrer/Innen, insbesondere des Fachs Englisch, von Bedeutung. In diesen Fächern sollten die
Schüler/Innen keine "befriedigenden" Leistungen haben, sondern bessere. Weitere Kriterien sind Auffassungsgabe, Interesse und die Fähigkeit des Kindes, selbständig zu arbeiten.
Nach aller Erfahrung haben sich diese Grundsätze für die Schüler/Innen bewährt, da so eine Überforderung bisher vermieden und ein gymnasiales Profil
bilingualer Ausbildung erreicht werden konnte.
Ist die Teilnahme an EBZ bei einer Empfehlung Pflicht?
Die Teilnahme ist eine Option, der man folgen kann oder nicht folgt. Im Falle einer Anmeldung für EBZ ist die Teilnahme für die Dauer eines Schuljahres verpflichtend. Die Empfehlung erhält man schriftlich gegen Ende des Schuljahres der 5. Klasse.
Nach der Teilnahme an EBZ in Klasse 6 erhält man wiederum schriftlich eine Empfehlung für den Besuch des bilingualen Zweigs in Klasse 7-10.
Auch dies ist eine Option. Folgt man dieser Wahlmöglichkeit, so nimmt man während der gesamten Mittelstufe am bilingualen Unterricht teil.
In welche 7. Klasse kommt mein Kind, wenn es am bilingualen Unterricht teilnimmt?
Die Schule ist stets bemüht, für Schüler/Innen einen möglichst optimalen Stundenplan zu gestalten. Daran sind allerdi
ngs verschiedene Voraussetzungen ge-
knüpft, u.a. diejenige, dass Koppelungen möglich sein müssen: Die bilingualen Schüler/Innen besuchen i.d.R. die Klasse 7a und die BeGyS-Klasse, wodurch man
nur Schüler/Innen aus zwei Klassen für den bilingualen Unterricht zusammen führen muss. Dies bedeutet, dass z.B. der Unterricht in Erdkunde zeitgleich in
den Klassen 7a und BeGyS stattfinden kann für alle Schüler/Innen, die das Fach bilingual oder nicht-bilingual haben, natürlich bei zwei verschiedenen
Lehrkräften. Der Erdkunde-Unterricht in den anderen Klassen bleibt davon unberührt.
Was kann ich tun, wenn mein Kind eine Empfehlung erhielt, aber nicht teilnehmen möchte?
Unsere Lehrkräfte machen sich sehr viele Gedanken über die Schullaufbahn Ihres Kindes, bevor sie eine Option aussprechen, ja sind darin eher verhalten, um
eine Überforderung zu vermeiden. Allerdings sollte man sein Kind von der Sinnhaftigkeit der Teilnahme überzeugen, ihm positiv zureden und gegen jede
Art von Druck und Gegenrede (z.B. "du Streber/In, u.a.m.) stärken. Schließlich sind Empfehlungen auch Ausdruck von Vertrauen in die Leistungsfähigkeit
Ihres Kindes auf diesem speziellen Gebiet.
Welche persönliche Hilfe bietet das GGG an, wenn ich unsicher bin?
Melden Sie sich für ein persönliches Gespräch bei der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter Ihres Kindes an; suchen Sie das Gespräch mit dem Leiter der
Orientierungsstufe, Herrn Dr. Luggen-Hölscher; wenden Sie sich an den Leiter des bilingualen Zweigs, Herrn Loeffler.
Wolfgang Loeffler,
Koordinator des bilingualen Zweigs





